7.22 SEPA
SEPA ist ein kostenpflichtiges Zusatzmodul, welches die ab Februar 2014 verpflichtenden SEPA Überweisungs- und Lastschriftenformate (Basis- und Firmenlastschriften) unterstützt. Sie benötigen für dieses Modul eine ShopMaster-Version v4.62 oder höher.
Vorbereitungen
Um mit dem SEPA Modul erfolgreich arbeiten zu können, benötigen Sie folgendes:
- eine Gläubiger-Identifikationsnummer
- eine spezielle Konvertierung der Ratenzahlungen (RZSEPA)
- eine Aktualisierung der ShopMaster-AddOns (Extras / Systempflege / AddOns downloaden)
- IBAN/BIC Konvertierung der Kunden (errechnet aus Kontonummer und Bankleitzahl die IBAN und versucht die BIC aus Bankleitzahl und Bankort sowie mit Hilfe der aktuellen AddOns zu ermitteln) und damit verbunden eine automatischen Zuweisung der Mandats-IDs
- download der SEPA-Formulare vom 04.07.2013 von hier
Aufruf
Das SEPA Modul fügt sich als zusätzlicher Menüpunkt SEPA-Datenträgeraustausch unter dem Hauptmenüpunkt Extras in den ShopMaster ein.
Ablauf
Bei Aufruf des Menüpunktes erhalten Sie eine Auswahl der unterstützten SEPA-Buchungsarten.
Bankeinzug
Es gibt 2 verschiedene Bankeinzugsarten - die Basislastschrift, auch SEPA Core Direct Debit (kurz: CORE) genannt und die Firmenlastschrift, die auch SEPA Business to Business Direct Debit (kurz: B2B-Lastschrift) genannt wird und die ausschließlich zwischen Geschäftskunden verwendet werden kann. Der Einsatz der Firmenlastschrift setzt einen neuen vom Kunden unterschriebenen Firmenlastschriftvertrag vorraus. Existierende und unterschriebene Abbuchungs- bzw. Einzugsermächtigungen können i.d.R. als Basislastschrift ohne erneute Unterschrift weiterverwendet werden.
Die Lastschriftart, welche bei einem Kunden verwendet wird, läßt sich in der Kundenverwaltung unter Extras / Optionen einstellen. Vorraussetzung ist jedoch, dass beim Kunden IBAN und BIC hinterlegt sind.
Gültige Werte für die SEPA Lastschriftart sind "C" für CORE (Basislastschrift), "B" für B2B (Firmenlastschrift) oder "K" für Kombi. Letzteres wird nur benötigt, wenn Sie Lastschriften noch per DTA einziehen aber sich zugleich eine SEPA-Kundenlastschrifterlaubnis einholen wollen. Eine Änderung der SEPA Lastschriftart ist nur in Verbindung mit dem Druck einer neuen Einzugserlaubnis (Menüpunkt SEPA-Druck) sinnvoll. Eine leere Lastschriftart ist gleichbedeutend mit "C", der Basislastschrift.
Die Bankeinzugsarten unterscheiden sich im Ablauf nur geringfügig. Einzig das Verbot, CORE- und B2B-Lastschriften in einer einzigen Datei bei der Bank einzureichen, bedingt, CORE und B2B separat zu verarbeiten.
Das Unterschriftsdatum wird automatisch beim Druck des SEPA-Lastschrift-Mandat (über Sepa-Druck) gesetzt, kann aber z.B. bei bereits vorhandener Abbuchungserlaubnis manuell eingegeben werden. Ist kein Datum angegeben, wird in den Abbuchungen der 01.01.1980 angegeben.
Das Mandat bzw. die MandatsID wird von der IBAN/BIC Konvertierung automatisch gesetzt und muss für Lastschriften zwingend einen eindeutigen Wert enthalten. Für neue Kunden wird die MandatsID automatisch beim Druck des SEPA-Lastschrift-Mandat (über Sepa-Druck) vergeben. Wird als MandatsID ein einzelner Stern "*" eingebenen, erfolgt beim Abspeichern ebenfalls eine automatische ID-Vergabe.
SEPA-Lastschriften haben neben einem festen Fälligkeitsdatum auch feste Einreichungsfristen. Für die erste SEPA-Lastschrift beträgt die Frist 6 Arbeitstage für alle weiteren SEPA-Lastschriften 3 Arbeitstage vor Fälligkeit. Nach einem ersten SEPA-Lastschrifteinzug wird in das anfangs leere Feld Folgebuchung ein "J" eingetragen. Damit wird angezeigt, dass für diesen Kunden nun eine Einreichungsfrist von 3 Tagen gilt.
Überweisungen
sind zur Zeit noch nicht möglich.