Konjunkturpaket2020: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki-Onlinehandbuch für ShopMaster
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 65: Zeile 65:


===1. Kassenabschluß===
===1. Kassenabschluß===
Das wichtigste vor jeder Änderung ist der Kassenabschluß. Stellen Sie sicher, dass alle Ausgangsrechnungen und Belege bis einschl. 30.06.2020 erfasst sind. Nach Geschäftsschluß am 30.06.2020 oder am 01.07.2020 vor Geschäftseröffnung müssen alle Kassen bis einschl. 30.06.2020 abgeschlossen werden. Dies ist unbeding notwendig, weil nach Änderungen an den Konten der Zahlweisen Rechnungen vor dem 01.07. auf das falsche Konto (Fibu und Kassenjournal) gebucht werden.  
Das Wichtigste vor jeder Änderung ist der Kassenabschluß. Stellen Sie sicher, dass alle Ausgangsrechnungen und Belege bis einschl. 30.06.2020 erfasst sind. Nach Geschäftsschluß am 30.06.2020 oder am 01.07.2020 vor Geschäftseröffnung müssen alle Kassen bis einschl. 30.06.2020 abgeschlossen werden. Dies ist unbeding notwendig, weil nach Änderungen an den Konten der Zahlweisen Rechnungen vor dem 01.07. auf das falsche Konto (Fibu und Kassenjournal) gebucht werden.  





Version vom 10. Juni 2020, 16:03 Uhr

deutsches Konjunkturpaket 2020

Am Mittwoch, 03.06.2020 wurde von der Koalition ein Konjunkturpaket beschlossen. Zentrales Element ist die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent. Die Maßnahme soll befristet für die zweite Jahreshälfte 2020 gelten.

Das betrifft im ShopMaster v.a. 4 Teilbereiche:


Umstellung der Mehrwertsteuersätze

In der Version v5.23b ist es möglich, zwischen dem 30.06.2020 und dem 02.07.2020 die Mehrwertsteuer zu ändern. Eine Änderung hat zunächst keinen Einfluss auf die bei den Artikel hinterlegten Verkaufspreise. Die einzige Änderung betrifft Artikel, bei denen die Preise ohne MWSt. abgespeichert wurden. Diese Artikel hätten automatisch beim Ändern der Mehrwertsteuer andere Preise. Um dies zu verhindern werden bei diesen Artikel die Preise (vor der Speicherung der Änderungen) in Brutto-Preise umgewandelt.


Abb. 1 - Änderung der Mehrwertsteuer


Über die Menüpunkte Stammdaten/Parameter/Mehrwertsteuersätze gelangen sie zu einem Dialog, in welchem sie die Sätze abändern können. Achten sie bitte darauf, dass sie die Steuersätze korrekt abändern, da mit diesen Eingaben alle zukünftigen Warenabgänge verrechnet werden.


Verkaufspreis

1. Sie können sich ab Version v5.23b in ihrer Artikelmaske den Coronapreis (16%/5%) anzeigen lassen. Dies ist v.a. interessant, wenn sie nicht vorhaben, ihre Preise generell anzupassen. Dazu geben sie in ihrer SM.INI folgende neue Zeile ein:

cAFF2 V#$%IIF(!R.and.S<12,1,IIF(S>12,116/119,105/107))

Bei dieser Formel wird davon ausgegangen, dass preisgebundene Artikel einen ermäßigtem Steuersatz haben und nicht rabattfähig sind. Anschließend ändern Sie unter Stammdaten/Parameter/Kalkulationsfaktoren unter Punkt (2) die Bezeichnung:


Abb. 2 - Änderung der Bezeichnung


Diese Änderungen ergeben dann in der Artikelmaske:


Abb. 3 - Artikelmaske


2. Wollen sie ihre Verkaufspreise an die niedrigeren Steuern anpassen, verwenden sie dazu bitte den Menüpunkt Kalkulation im Lager.


3. Eine weitere Möglichkeit der Preis-Anpassung wäre, die Artikel entsprechend zu filtern und bei Ihnen einen Aktionspreis zu setzten. Nach entsprechender Filterung (Steuersatz 1, Differenzbesteuert N) verwenden sie den Menüpunkt Extras und drücken Großschreib+O (Shift+O) für Optionen, um in den Optionen-Dialog für alle gefilterten Artikel zu gelangen:


Abb. 4 - Artikeloptionen


Hier wählen sie neben dem Aktionszeitraum beim Aktionspreis einen "Nachlass in % von VK". 2,52% entspricht genau der Steuersenkung von 19% auf 16%. Um die Änderungen abzuspeichern, drücken sie die Taste Bild↓. Die meisten Artikel mit ermäßigtem Steuersatz sind vermutlich nicht rabattfähig. Falls sie auch für Artikel mit ermäßigtem Steuersatz die Preise ändern wollen, filtern sie die Artikel entsprechend (Steuersatz 2, Rabattfähig J, Differenzbesteuert N) und gehen wie oben in den Optionen-Dialog für alle gefilterten Artikel. Hier würde 1,87% der Steuersenkung von 7% auf 5% entsprechen.


Rechtlich ist so ein "Aktionsrabatt" möglich. Dabei bleiben die Preise der einzelnen Artikel wie bisher ausgeschildert und die Vergünstigung wird erst an der Kasse berechnet. "Man kann den Gesamtpreis an der Kasse entsprechend reduzieren. Das ist juristisch und verbraucherrechtlich möglich" sagte Stefan Genth, der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland


Konten für Bewegungen und Wareneingang

In der Regel müssen keine neuen Konten angelegt werden. Bei Konten mit Vorsteuer muss man allerdings darauf achten, dass in der Buchhaltung der richtige Steuersatz verwendet wird. Bitte klären sie das unbedingt mit ihrer Buchhaltung und/oder ihrem Steuerberater ab.


Erlöskonten

Das Finanzamt will für jeden Steuersatz ein eigenes Erlöskonto haben. Im ShopMaster haben sie bereits mindestens 3 Erlöskonten (Warenerlöse 19%, Warenerlöse 7% und Warenerlöse 0%) hinterlegt. Für den Zeitraum der Mehrwertsteuerabsenkung benötigen sie mindestens 2 weitere Erlöskonten (Warenerlöse 16% und Warenerlöse 5%), welche sie aber nicht im ShopMaster anlegen, deren Konto (Nummer) sie aber in Vorbereitung auf den Stichtag (01.07.2020) mit ihrer Buchhaltung und/oder ihrem Steuerberater abklären.


Ablaufplan

1. Kassenabschluß

Das Wichtigste vor jeder Änderung ist der Kassenabschluß. Stellen Sie sicher, dass alle Ausgangsrechnungen und Belege bis einschl. 30.06.2020 erfasst sind. Nach Geschäftsschluß am 30.06.2020 oder am 01.07.2020 vor Geschäftseröffnung müssen alle Kassen bis einschl. 30.06.2020 abgeschlossen werden. Dies ist unbeding notwendig, weil nach Änderungen an den Konten der Zahlweisen Rechnungen vor dem 01.07. auf das falsche Konto (Fibu und Kassenjournal) gebucht werden.


2. Backup

Nach dem Kassenabschluß und vor jeglicher Änderung ist ein komplettes Backup zu erstellen. Eine zusätzliche lokale Arbeitskopie wird für Fibuanwender empfohlen um eine ggf. weniger aufwendig Übergabe von noch nicht fertigen Monaten vor Juli 20 zu erleichtern. Individuelle Rücksprache mit der Hotline ist dazu erforderlich !


3. Mehrwertsteuersätze

Umstellung der Mehrwertsteuersätze 1. voll und 2. ermäßigt wie oben beschreben (siehe Abb. 1).


4. Änderung der Erlöskonten

Haben sie die Mehrwertsteuersätze umgestellt, müssen vor dem ersten Kassenjournal bzw. Fibu-Übergabe die Erlöskonten ersetzt werden. Dazu haben sie 2 Möglichkeiten:

4.1. Ändern der Erlöskonten

Dies ist der empfohlene weil einfachste Weg. Gehen sie unter Stammdaten/Konstanten/Konten in die Kontenverwaltung und ändern einfach die Erlöskonten ab:


Abb. 5 - Änderung der Erlöskonten


Ändern sie die Kontennummer (gemäß Rücksprache mit der Buchhaltung) und passen sie ggf. auch die Bezeichnung an. Wenn sie die Änderungen abspeichern, wird automatisch das in den Zahlweisen verwendete (alte) Konto in das geänderte (neue) Konto umbenannt. Die Kontonummer lässt sich jedoch nur ändern, wenn das Konto bisher nicht als Bewegung verwendet wurde. Ist eine Änderung der Kontennummer nicht möglich, gehen sie nach 4.2. vor.


4.2. Neuanlage der Konten

Legen Sie unter Stammdaten/Konstanten/Konten die neuen Erlöskonten (siehe auch weiter oben) an. Dann ändern sie die in den Zahlweisen hinterlegten Erlöskonten mit den Neuangelegten. Dazu gehen sie unter Extras/Systemverwaltung/"Tausche Konten" und geben dort sowohl das alte Erlöskonto und das neue Erlöskonto an


Abb. 6 - Tausch der Erlöskonten


Achten sie darauf, dass bei "Ersetzte in allen Zahlweisen" der Haken gesetzt ist (z.B. mit der Leertaste/Space). Anschließend werden in einem kurzen Lauf, die entsprechenden Konten in den Zahlweisen ersetzt.


5. Wareneingangskonten (nur bei Fibu Modul nötig)

Die beim Wareneingang hinterlegten Konten sind i.d.R. sogenannte Automatikkonten, d.h. die Steuer wird nicht im ShopMaster sondern in der Finanzbuchhaltung hinterlegt. Diese Umstellung in der Fibu darf erst erfolgen, wenn alle für den Juni ausgestellten Wareneingänge gebucht und durch den Druck des Wareneingangsbuches abgeschlossen sind. Achten sie unbedingt darauf, dass sie das Wareneingangsbuch bis einschl. 30.06. drucken und dann erst die Steuerumstellung in ihrer Fibu vornehmen. Erst danach können sie das Wareneingangsbuch für den Juli drucken.