E-Rechnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki-Onlinehandbuch für ShopMaster
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 6: Zeile 6:
{| border="1" cellpadding="5" cellspacing="0"
{| border="1" cellpadding="5" cellspacing="0"
|style="background:#ffc0c0;"| <span id="Artikelpreise">'''Achtung !'''</span>
|style="background:#ffc0c0;"| <span id="Artikelpreise">'''Achtung !'''</span>
Es ist wichtig zu beachten, dass der '''''ShopMaster''''' kein Dokumentenverwaltungsprogramm ist und das in absehbarer Zeit auch nicht sein wird. Es ist wie bisher auch schon möglich, elektronischen Rechnungen bei dem entspr. Wareneingang zu hinterlegen - mehr aber jedoch nicht. Es obliegt damit (wie bisher) der Buchhaltung, eingegangene Rechnungen gesetzeskonform aufzubewahren !
Es ist wichtig zu beachten, dass der '''''ShopMaster''''' kein Dokumentenverwaltungsprogramm ist und das in absehbarer Zeit auch nicht sein wird. Es ist wie bisher auch schon möglich, elektronischen Rechnungen bei dem entspr. Wareneingang zu hinterlegen - mehr aber jedoch nicht. Es obliegt damit (wie bisher) der Buchhaltung, E-Rechnungen gesetzeskonform aufzubewahren !
|}
|}

Version vom 23. Dezember 2024, 11:12 Uhr

Die E-Rechnung betrifft 2 Bereiche im ShopMaster:

  1. Erstellen einer E-Rechnung durch den Druck einer Rechnung
  2. Einlesen einer E-Rechnung im Wareneingang.



Achtung !

Es ist wichtig zu beachten, dass der ShopMaster kein Dokumentenverwaltungsprogramm ist und das in absehbarer Zeit auch nicht sein wird. Es ist wie bisher auch schon möglich, elektronischen Rechnungen bei dem entspr. Wareneingang zu hinterlegen - mehr aber jedoch nicht. Es obliegt damit (wie bisher) der Buchhaltung, E-Rechnungen gesetzeskonform aufzubewahren !