Technische Sicherheitseinrichtung

Aus Wiki-Onlinehandbuch für ShopMaster
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TSE in Deutschland


Nürnberg, den 29.09.2020

Die Auslieferung der TSE fähigen ShopMaster-Version verzögert sich. Alle Kunden, die für das Finanzamt eine Bestellbestätigung benötigen und von uns noch keine erhalten haben, wenden sich bitte an unsere Hotline.

Zum 30.09.2020 läuft die Nichtbeanstandungsfrist der Bundesregierung ab. Mit Ausnahme von Bremen können unter bestimmten Umständen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, die TSE-Lösungen bis zum 31.03.2021 installiert werden. Für die Inanspruchnahme dieses erweiterten Roll-out-Zeitraums ist jedoch Voraussetzung, dass bis zu folgenden Stichtagen ein verbindlicher TSE-Auftrag erteilt wurde:

  • 30.08.2020: Berlin
  • 31.08.2020: Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen
  • 30.09.2020: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zu beachten sind möglicherweise auch weitere Bedingungen! Informieren Sie sich daher bitte über die Details!


Nürnberg, den 19.08.2020

Die Auslieferung der TSE fähigen ShopMaster-Version ist für Ende September 2020 geplant, kann jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert werden. ShopMaster plant, die TSE-Lösungen der Firma Epson zu unterstützen. Auf die Anbindung einer cloudbasierende TSE wurde hingegen verzichtet, da es noch immer keine zertifizierten Lösungen gibt.

Die Finanzämter wollen - je nach Bundesland - informiert werden, wenn die elektronische Registrierkasse nicht bis zum 30. September 2020 mit einer TSE ausgerüstet werden kann. Dadurch werden die Finanzämter in die Lage versetzt, besser zu unterscheiden, wer bereits die neue Technik einsetzt und wer noch einen Aufschub bekommt. I.d.R. hat der Steuerpflichtige bis spätestens 31. August 2020 einen Kassenfachhändler, einen Kassenhersteller oder einen anderen Dienstleister im Kassenbereich mit dem Einbau einer TSE verbindlich zu beauftragen und von diesem eine Bestätigung einzuholen, dass eine Implementierung bis zum 30. September 2020 nicht möglich ist.


Nürnberg, den 04.12.2019

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist §146a AO eingeführt worden, wonach ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind.


Da es aber noch immer keine zertifizierte Sicherheitseinrichtungen für PC basierte elektronische Kassen wie ShopMaster gibt, hat das Finanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht welche hier [1] nachgelesen werden kann. In dieser Regelung wird u.a. festgelegt, dass das Fehlen einer solchen TSE bis zum 30. September 2020 nicht beanstandet wird.


ShopMaster wird, sofern notwendig, mit der Verfügbarkeit solcher TSEs eine solche implementieren. Dabei werden wir wenn möglich eine Cloud-Lösung wählen, bei welcher keine Hardware erworben werden muss. Einzige Voraussetzung für die Cloud-Lösung ist eine stabile Internetverbindung an allen Kassen.