Technische Sicherheitseinrichtung: Unterschied zwischen den Versionen

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Da es noch immer keine zertifizierte Sicherheitseinrichtungen für PC basierte elektronische Kasse gibt, hat das Finanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht welche hier [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-05-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.pdf;jsessionid=DE3D4E3AB2196B595889FF611BCAD0F2.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=2] nachgelesen werden kann. In dieser Regelung wird u.a. festgelegt, dass das Fehlen einer solchen TSE bis zum 30. September 2020 nicht beanstandet wird.
Da es aber noch immer keine zertifizierte Sicherheitseinrichtungen für PC basierte elektronische Kasse gibt, hat das Finanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht welche hier [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-05-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.pdf;jsessionid=DE3D4E3AB2196B595889FF611BCAD0F2.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=2] nachgelesen werden kann. In dieser Regelung wird u.a. festgelegt, dass das Fehlen einer solchen TSE bis zum 30. September 2020 nicht beanstandet wird.




'''''ShopMaster''''' wird, sofern notwendig, mit der Verfügbarkeit solcher TSEs eine solche impementieren. Dabei werden wir wenn möglich eine Cloud-Lösung wählen, bei welcher keine Hardware erworben werden muss. Einzige Vorraussetzung für die Cloud-Lösung ist eine stabile Internetverbindung.
'''''ShopMaster''''' wird, sofern notwendig, mit der Verfügbarkeit solcher TSEs eine solche impementieren. Dabei werden wir wenn möglich eine Cloud-Lösung wählen, bei welcher keine Hardware erworben werden muss. Einzige Vorraussetzung für die Cloud-Lösung ist eine stabile Internetverbindung.

Version vom 4. Dezember 2019, 15:48 Uhr

TSE in Deutschland

Nürnberg, den 04.12.2019


Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist §146a AO eingeführt worden, wonach ab dem 1. Januar 2020 die Pflicht besteht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind.


Da es aber noch immer keine zertifizierte Sicherheitseinrichtungen für PC basierte elektronische Kasse gibt, hat das Finanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht welche hier [1] nachgelesen werden kann. In dieser Regelung wird u.a. festgelegt, dass das Fehlen einer solchen TSE bis zum 30. September 2020 nicht beanstandet wird.


ShopMaster wird, sofern notwendig, mit der Verfügbarkeit solcher TSEs eine solche impementieren. Dabei werden wir wenn möglich eine Cloud-Lösung wählen, bei welcher keine Hardware erworben werden muss. Einzige Vorraussetzung für die Cloud-Lösung ist eine stabile Internetverbindung.